Die Begriffe Unternehmensstrategie und Eignerstrategie unterscheiden sich hinsichtlich ihrer inhaltlichen Ausrichtung und Verantwortungsebene deutlich. Ein gutes Verständnis dieser Unterschiede unterstützt Unternehmen dabei, ihre Ausrichtung klar zu definieren und erfolgreich umzusetzen.
Was ist die Unternehmensstrategie?
Die Unternehmensstrategie umfasst die langfristigen Entscheidungen und Massnahmen, die das gesamte Unternehmen betreffen, mit dem Ziel, nachhaltige Wettbewerbsvorteile zu schaffen und die gesetzten Ziele zu erreichen. Sie beinhaltet:
- Definition von langfristigen Unternehmenszielen
- Auswahl der Geschäftsbereiche und Märkte, in denen das Unternehmen aktiv sein möchte
- Festlegung der Wege und Mittel zur Umsetzung, z. B. in Entwicklung, Vertrieb, Marketing, Finanzen, Personal und Operations
Diese Strategie wirkt sich auf alle Ebenen und Funktionen im Unternehmen aus und dient zur Steuerung des Gesamtkörpers.
Was versteht man unter der Eignerstrategie?
Die Eignerstrategie ist die Perspektive der Eigentümer oder Anteilseigner und legt deren langfristige Ziele, Erwartungen und Präferenzen fest. Sie umfasst oft:
- Erwartungen bezüglich Rendite und Wachstum
- Risikobereitschaft und Nachhaltigkeitsaspekte
- Finanzielle Aspekte wie Dividendenausschüttungen
- Langfristige Vision und Werte, die das Unternehmen tragen sollen
Die Eignerstrategie stellt somit den Rahmen und die Leitplanken für die Unternehmensentwicklung dar.
Die Rolle des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung
Der Verwaltungsrat trägt die Verantwortung, die strategischen Rahmenbedingungen zu definieren, die sich aus der Eignerstrategie ableiten lassen. Diese Leitplanken bilden das Fundament, auf dem die Geschäftsleitung die operative Unternehmensstrategie entwickelt.
Die Geschäftsleitung ist dafür zuständig, konkrete Strategien und Massnahmen zu erarbeiten, die im Einklang mit den Vorgaben des Verwaltungsrats stehen. Damit wird sichergestellt, dass die Unternehmensstrategie die Interessen und langfristigen Ziele der Eigentümer berücksichtigt und gleichzeitig die unternehmerische Umsetzung ermöglicht.
Diese klare Aufgabenteilung zwischen Verwaltungsrat und Geschäftsleitung stärkt die umfassende Steuerung und Umsetzung der strategischen Planung und fördert den nachhaltigen Erfolg des Unternehmens.
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